Elektroauto Förderung: Fördermittel für Ihr neues E-Fahrzeug – Einfach erklärt
Steigen Sie jetzt auf emissionsfreie Mobilität um und profitieren Sie von der staatlichen Förderung für Elektro- und elektrisch unterstützte Fahrzeuge. Ab dem 01. Januar 2026 können Privatpersonen und Familien finanzielle Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro² beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos erhalten – abhängig von Einkommen, Fahrzeugtyp und Familiengröße.
Grundförderung
Basisprämie für reine Elektrofahrzeuge: 3.000 €¹
Förderung für Plug-in-Hybride & E-Autos mit Range Extender: 1.500 €³
Soziale Staffelung
Zusätzliche Bonuszahlungen je nach Einkommen und Kindern.
Bis zu 6.000 €² gesamt möglich
Rückwirkende Antragstellung
Neuzulassungen seit dem 01.01.2026 sind förderfähig.
Antragstellung bis zu 12 Monate nach Zulassung.
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektromobilität aufgelegt, um den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge gezielt zu unterstützen. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für alle Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen und bestimmten Plug-in-Hybriden. Anträge werden voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein – auch rückwirkend.
So wird gefördert
Die Förderung für Elektrofahrzeuge 2026 setzt sich aus einer Basisprämie und einkommensabhängigen Zusatzboni zusammen.
Basisförderung
- Reine Elektrofahrzeuge (BEV): 3.000 €¹
- Plug-in-Hybride & Fahrzeuge mit Range Extender: 1.500 €³
- Förderfähig bei Erfüllung der technischen Kriterien
Sozialer Einkommensbonus
- Zusätzlicher Bonus für Haushalte mit mittlerem Einkommen
- Erhöhter Zuschuss bei Jahreseinkommen unter 60.000 €
- Noch höherer Bonus bei Einkommen unter 45.000 €
Familienbonus
- Zusatzförderung pro Kind unter 18 Jahren
- Kombinierbar mit Basis- und Einkommensförderung
- Maximale Gesamtförderung: bis zu 6.000 €²
So funktioniert die Antragstellung
Die staatliche E-Auto Förderung 2026 kann voraussichtlich ab Mai 2026 online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr E-Fahrzeug oder förderfähiger Plug-in-Hybrid bereits zugelassen wurde (rückwirkend ab dem 1. Januar 2026). Der Antrag muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung gestellt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie in der Regel:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Die zwei zuletzt ergangenen Steuerbescheide (maximal 3 Jahre alt)
- Personalausweis oder Ausweis-App des Bundes zur digitalen Identifikation
Der gesamte Prozess wird digital über ein offizielles Online-Portal abgewickelt, sobald dieses freigeschaltet ist.
Ja – sobald das Portal online ist, können Förderanträge für Neuzulassungen seit dem 1. Januar 2026 gestellt werden.
Das Fahrzeug sollte für mindestens 36 Monate im eigenen Besitz bleiben.
Ja – sofern das Fahrzeug mindestens 36 Monate geleast bzw. registriert ist.
¹ Die Basisförderung von bis zu 3.000 € gilt für förderfähige, neu zugelassene
batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) gemäß den jeweils gültigen Förderbedingungen
des Bundes.
² Die maximale Gesamtförderung von bis zu 6.000 € setzt sich aus der
Basisförderung sowie möglichen einkommens- und familienabhängigen Zusatzboni
zusammen. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von den individuellen
Voraussetzungen und der erfolgreichen Antragstellung über das offizielle
Förderportal. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung.
³ Die Basisförderung von bis zu 1.500 € gilt ausschließlich für förderfähige
Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV), die die jeweils gültigen technischen
Mindestanforderungen (u. a. elektrische Reichweite und CO₂-Grenzwerte) erfüllen.
Voraussetzung ist eine erfolgreiche Antragstellung über das offizielle
Förderportal. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung.









