Umweltprämie für Elektroautos

Um die Elektromobilität zu fördern, setzt die Bundesregierung nicht allein auf Prämien. Auch steuerliche Vorteile machen den Umstieg auf Elektroautos attraktiver. Hier erfahren Sie, mit welchen Vergünstigungen Sie rechnen können.

Was ist die BAFA Umweltprämie überhaupt?

Der Umweltbonus ist ein finanzieller Bonus zur Verbesserung der Umweltqualität oder für Leistungen im Umweltschutz. Für den Erwerb eines Plug-In Hybrid Fahrzeugs bzw. Elektrofahrzeugs gibt es zurzeit eine Kaufprämie. Er setzt sich zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, gewährten staatlichen Förderung sowie einer von dem jeweiligen Hersteller gewährten Prämie. Die Auszahlung des BAFA erfolgt nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der staatliche Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

Wie hoch ist die BAFA Prämie?

Ab dem 1. Januar 2023 richtet die Bundesregierung die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten ab dem 1. Januar 2023 keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.

Der Bundesanteil der Förderung für Batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sieht ab dem 1. Januar 2023 wie folgt aus:
– Nettolistenpreis bis zu 40.000 €: 4.500 €
– 
Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und bis zu 65.000 €: 3.000 €

Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung nur auf Privatpersonen beschränkt. Die Ausweitung auch auf gemeinnützige Organisationen und Kleinbetriebe wird derzeit noch vom BMWK geprüft.

Ab dem 1. Januar 2024 bleibt die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Der Bundesanteil der Förderung für Batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 € beträgt dann 3.000 €. Fahrzeuge mit einem höheren Nettolistenpreis werden keine Förderung mehr erhalten.

Die oben genannten Fördersätze enthalten den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Herstelleranteil wird auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen (2.250 € bzw. 1.500 €).

Wie bisher, soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags maßgeblich bleiben der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.  Offen ist zur Zeit noch wie es mit der Förderung von Gebrauchtwagen weitergeht.