Elektromobilität - Ihre Steuervorteile

Erfahren Sie bei uns was es mit dem Umweltbonus auf sich hat, welche Förderungen es für Elektro- und Hybridautos gibt und welche Vorteile es mit sich bringt ein solches Auto zu fahren.

Die Versteuerung von Elektroautos beträgt nur noch 0,5 % statt 1,0 %.

Wenn Sie Ihren Firmenwagen auch privat fahren, müssen Sie in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern.

Für die Berechnung bei der Versteuerung wird der Brutto-Listenpreis des Neuwagens herangezogen. Dies gilt auch, wenn Sie das Fahrzeug günstiger oder als Gebrauchtwagen erworben haben. Vom Brutto-Listenpreis müssen 0,5% für die private Nutzung als monatlicher geldwerter Vorteil angegeben werden.

STEUERSPARNISSE BEIM TANKEN

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Vergünstigungen wie zum Beispiel einen Tankgutschein erhalten, müssen diese als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies entfällt bei Elektrofahrzeugen, wenn Sie diese an der Ladesäule ihres Arbeitgebers mit Strom versorgen. Dazu gehört auch das Laden von Hybridautos und Fahrzeugen, die auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Dabei gibt es nur zwei Voraussetzungen:

1. Die Ladesäule muss dem Betrieb gehören
2. Der Strom muss Ihnen kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden

10 JAHRE ENTFALL DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER

Wenn Sei ein Elektroauto erwerben, können Sie sich für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen. Ab der Erstzulassung verzichtet der Staat für diesen Zeitraum auf die Abgabe.

BEI FIRMENWAGEN GELDWERTEN VORTEIL HALBIEREN

Noch vorteilhafter wird es, wenn Sie Ihren Firmenwagen für mindestens 48 Tage im Jahr nutzen, um zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen. In diesem Fall müssen Sie für die einfache Fahrtstrecke regulär pro Kilometer 0,03 Prozent des Listenpreises versteuern. Auch hier spart Ihnen der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug die Hälfte der Steuerlast.